Heute findet die öffentliche Anhörung zum Thema “Internetsperren gegen Kinderpornografie” statt. Spreeblick wird u.a. über Twitter darüber berichten.
Noch mal deutlich:
– Ursula v.d.Leyen möchte Seiten mit Kinderpornografischem Inhalt sperren. “Sperren” bedeutet hierbei aber, dass die Inhalte weiterhin im Internet stehen bleiben. Es bedeutet, dass man wenigen Einstellungen weiter ungehindert an diese Inhalte gelangt. Es bedeutet auch, dass genau diejenigen, die diese “Sperre” (den Vorhang in Form eines Stoppschildes) umgehen, NICHT erfasst werden! Wer aber ohne “Tricks” im Internet unterwegs ist – also vermutlich so ziemlich jeder Normalbürger – läuft dann Gefahr über Spam-Links, gehackte Webseiten oder eingestreuter Werbung auf Webseiten auf so ein Stopp-Schild zu geraten. In diesem Fall sollen die persönlichen Daten an das BKA übermittelt werden – möglichst in Echtzeit.
– Täter werden dabei nicht verfolgt. Provider werden dabei nicht informiert, dass auf Ihren Servern illegale Inhalte gehalten werden. Konsumenten des Materials, die schnell erfahren werden wie man die Sperren umgeht, werden nicht erfasst. Erfasst und verdächtigt werden einzig und allein die “dummen” Internetbenutzer, das normale Volk, dass über Umwege auf solche Stopp-Schilder geleitet werden kann.
– v.d.Leyen möchte zwar (so sagt sie) den Generalverdacht NICHT haben – aber die geplanten Maßnahmen sprechen eine deutlich andere Sprache.
Ich möchte hier ein paar weitere Links zu interessanten Interviews, Videos und Aktionen bringen. Bitte informiert Euch!
Wenn Ihr weitere gute Inhalte zu dem Thema habt, dann freue ich mich über Eure Kommentare.
- Zu der Heute stattfindenden, öffentlichen Anhörung sind auch einige “Experten” eingeladen. Die Stellungnahmen sind vorher schriftlich ausgearbeitet worden wg. der knapp angesetzten Zeit. Interessant dabei ist, dass die Stellungnahme vom BKA munter weiter mit Unwahrheiten gespickt ist.
- Interview: Spiegel Online sprach mit v.d.Leyen und stellte unbequeme Fragen
- Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK-Zensur) hat es einfach mal gemacht: Löschen statt verstecken – Es funktioniert! Innerhalb von nur 12 Stunden hat man ganz einfach 60 Seiten komplett vom Netz bekommen – Ganz ohne Stoppschild und Zensur-Gesetz. Umso erschreckender, dass von Seiten der Regierung weiterhin Unwahrheiten zu diesem Thema unters Volk gebracht werden.
- Eine sehr schöne Illustration: Zensur ist keine Lösung
als Lektüre würd ich Dir die Streitschriften in der letzten “Zeit” ans Herz legen, Seiten zwei und drei. Außerdem den Artikel zu Intellektuellen und dem Internet im Feuilleton der vorletzten.
ich hab jetzt nicht alles von Dir durchgelesen, hat sich ja in der letzten Zeit ne Menge angesammelt… Aber ist der Grund für die Sperren nicht der, dass man an die Provider/Server gar nicht rankommt, wenn die im Ausland sind? Grad die Leugnung des Holocaust oder Verbreitung von rechtsradikalen Schriften ist in den USA z.B. durch die Meinungsäußerungsfreiheit geschützt. Ich glaub, dass die schon das richtige machen wollen, aber da mit einer typisch-weltfremden und etwas entrückten Politker-Manier rangehen.
Gott sei Dank gibt es auch ein ausgleichendes Korrektiv ;-)
Nachtrag, damit die Geschichte hgier nicht so einseitig wird:
http://carta.info/8427/adieu-sandkasten-internet-wir-werden-erwachsen/
@atothej: Das Argument: “Wir kommen an die Server im Ausland nicht ran, deshalb die Sperren” ist in der Tat einer der Auslöser.
Lies aber nur mal den Beitrag (und folge den Links in diesem) und Du stellst fest, dass dieses Argument keines ist. Auf allen Listen die ans Tageslicht kommen stellt sich heraus, dass jedes Land, in dem diese Inhalte gehostet werden, ausreichend Möglichkeiten bieten um diese vom Netz zu nehmen (statt sie nur mit einem löchrigen Vorhang zu verdecken).
Das BKA und v.d.Leyen erzählen immer wieder von Servern im bösen Ausland wo es keine Gesetze gegen Kinderpornografie gäbe. Forscht man nach stellt sich raus: Lüge. Wenn das BKA dann noch Beispiele wie “Russland” nennt, dann dürfte die russische Regierung über solche Aussagen gar nicht glücklich sein – dort ist Kinderpornografie auch verboten.
Nimm nur diesen Link (aus diesem Beitrag): http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html als ein Beispiel.
In meinen anderen Beiträgen gibt es weitere Informationen und inzwischen fand ja auch die Anhörung im Bundestag statt. Nun möchten auch (zumindest einige) Politiker gerne die Liste des BKA einsehen um zu sehen, in welchen “bösen Ländern” denn Inhalte gehostet werden in denen es angeblich keine Handhabe geben soll.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, wie es v.d.Leyen so gerne postuliert. Eine oberflächliche (weil vom Entwurf her schon löchrig) Sperre im Form eines Stoppschildes, inklusive Beweislastumkehr, nicht prüfbar, ohne richterlichen Beschluss, allein “durch die Polizei” geht in einem demokratischen Staat einfach nicht – siehe Grundgesetz.
ok, das Argument scheint schief, dass es im Ausland dagegen keine Handhabe geben würde. Aber Gesetz auf dem Papier und die Durchsetzung in der Realität fällt da wohl ein bisschen weit auseinander, oder? Ich kenn mich da wirklich nicht aus und nach allem gelesenen glaub ich auch nicht, dass die Sperre ein wirklich wirksames Gegenmittel darstellt.
Allerdings – und das sag ich ganz wertfrei und neutral – muss eine staatliche Maßnahme auch nicht vollständig wirksam sein, sondern es reicht, wenn sie den verfolgten legitimen Zweck lediglich fördert und dabei angemessen ist. Warum die Polizei im Internet nicht eingreifen können soll, versteh ich ehrlich gesagt nicht, auch in “real life” braucht die nicht für jegliches Handeln einen richterlichen Beschluss. Und wo genau das im Grundgesetz stehen soll weiß ich auch nicht, die Informationsfreiheit dürfte im Falle von Straftaten im Netz schon gar nicht einschlägig sein, denn es geht ja darum Straftaten zu begehen und nicht sich aus allgem. zugänglichen Quellen zu unterrichten. Das Fernmeldegeheimnis sollte in dem hier eher geringen Umfang wohl einschränkbar sein (vgl. Fangschaltung) und was bleibt dann noch? Die allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 I GG, aber dazu muss das Gesetz lediglich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit befolgen… ganz neutral seh ich da ehrlich gesagt nicht, dass das GG sehr viel hergibt. Am ehesten seh ich noch bei der Speicherung der Daten beim BKA – verdachtsunabhängig – ein Problem, aber der gleichen Sache hat der BVerfG ja letztes Jahr beim Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung den Riegel vorgeschoben, das wird eh nicht durchgehen!
Auf der anderen Seite ist aber ein solche Sperre dann auch vor dem Verwaltungsgericht überprüfbar, diese Furcht vor uneingeschränkter “Zensur” ist in meinen Augen reine Panikmache, denn wie wir Bürger, darf auch der Staat im Internet nur das, was er auch in der Realität darf und sobald er anfängt zu zensieren ist das dann ja ein Eingriff in die Meinungsfreiheit!
Wie gesagt, ich hab mich mit der ganzen Sache im Detail nicht auseinandergesetzt, ich persönlich bin auch gegen die Sperren, mann sollte so Kinderpornoseiten einfach mit Viren zerschießen, oder so ;-)
ps.: noch ein letzter klugscheißerischer Kommentar: in einem demokratischen Staat (zumindest unserem) geht alles, was die demokratische gewählte Volksvertretung beschließt, was ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren durchläuft und vom BVerfG nicht für verfassungswidrig gehalten wird. genau das ist Demokratie, wie sie in unserem GG steht. und dazu gehört – Gott sei Dank – auch Dein Recht, Deine davon abweichende Meinung kundzutun. Danke für Dein Engagement!