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Antwort auf meinen Brief an meine Abgeordneten

Ich hatte ja berichtet, dass ich einen Brief an meine Abgeordneten zum Thema der Internetsperren geschrieben habe. In den letzten Beiträgen in diesem Blog könnt Ihr nachlesen, warum nicht nur ich einen begründeten Verdacht habe, dass über diesen Umweg eine Informationszensur im Internet eingeführt werden kann und wird.

Nun erreichte mich eine Antwort von Dirk Bürger (persönlicher Referent von Dr. Hans Georg Faust an den einer meiner Briefe per E-Mail ging). Ich erhielt die Erlaubnis die Antwort zu veröffentlichen was ich hiermit tue.

Die Komplette Antwort:

Sehr geehrter Herr Nienke,

konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Diensteanbieter personenbezogene Daten für Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach § 184 b StGB den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermitteln können. Ob und inwieweit die Strafverfolgungsbehörden tätig werden, ist von den dafür zuständigen Behörden selbst zu entscheiden. Zumindest eröffnet der Gesetzesentwurf die Möglichkeit dazu.

Die Zugangsanbieter dürfen nach dem Gesetzentwurf Daten nur erheben und verwenden (also auch speichern), soweit dies für die Durchführung der Zugangsblockierung erforderlich ist. An die Strafverfolgungsbehörden dürfen diese Daten nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses nach § 100 g StPO in Echtzeit an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.

Nach § 100g StPO dürfen zur Aufklärung von erheblichen oder – wie dies bei der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz kinderpornographischer Schriften oftmals der Fall ist – mittels Telekommunikation begangenen Straftaten ohne Wissen des Betroffenen sogenannte Verkehrsdaten erhoben werden. Das ermöglicht, aufgrund richterlicher Anordnung die auf den Stoppserver zulaufenden Anfragen als Kopie in Echtzeit (also „live“) an die Strafverfolgungsbehörde auszuleiten und dort zu Zwecken der Strafverfolgung zu verarbeiten.

Durch die strafrechtliche Ermittlungen kann dann geklärt werden, ob und wer sich strafbar gemacht hat, wenn eine gesperrte Webadresse angesurft wird. Wie bei jeder Straftat genügt zwar für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde. Dieser Verdacht ist dann jedoch weiter abzuklären, insbesondere dahingehend, von wem die Straftat begangen worden ist und ob diese Person vorsätzlich gehandelt hat. Das heißt dann auch, dass sich nicht strafbar macht, wer unbeabsichtigt auf eine Seite mit kinderpornografischem Inhalt gestoßen ist.

Dennoch gilt auch hier der Grundsatz, dass Unwissenheit in der Regel nicht vor Strafe schützt. Die Strafbarkeit des Verhaltens ist in § 184 b StGB geregelt. Sofern sich die Unwissenheit auf die Strafbarkeit des Verhaltens bezieht (Verbotsirrtum), schützt sie den Täter nur, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte.

Im Übrigen befugt der Gesetzesentwurf das BKA im neuen § 8a Telemediengesetz nur zur Listung von Zieladressen, die Kinderpornografie nach § 184 b StGB enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen. Darüber hinaus dürfen keine Zieladressen gelistet werden.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dirk Bürger

Ich habe diesen Brief wiederum beantwortet – Darauf habe ich allerdings noch keine Rückmeldung erhalten. Meine Antworten lest Ihr nach dem Klick

Sehr geehrter Herr Nienke,
konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Diensteanbieter personenbezogene Daten für Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach § 184 b StGB den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermitteln können. Ob und inwieweit die Strafverfolgungsbehörden tätig werden, ist von den dafür zuständigen Behörden selbst zu entscheiden. Zumindest eröffnet der Gesetzesentwurf die Möglichkeit dazu.

Wir halten also fest:
– Personenbezogene Daten werden erfasst
– Diese können zur Strafverfolgung eingesetzt werden.

Die Zugangsanbieter dürfen nach dem Gesetzentwurf Daten nur erheben und verwenden (also auch speichern), soweit dies für die Durchführung der Zugangsblockierung erforderlich ist. An die Strafverfolgungsbehörden dürfen diese Daten nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses nach § 100 g StPO in Echtzeit an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.
Nach § 100g StPO dürfen zur Aufklärung von erheblichen oder – wie dies bei der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz kinderpornographischer Schriften oftmals der Fall ist – mittels Telekommunikation begangenen Straftaten ohne Wissen des Betroffenen sogenannte Verkehrsdaten erhoben werden. Das ermöglicht, aufgrund richterlicher Anordnung die auf den Stoppserver zulaufenden Anfragen als Kopie in Echtzeit (also „live“) an die Strafverfolgungsbehörde auszuleiten und dort zu Zwecken der Strafverfolgung zu verarbeiten.

Wir halten also fest:
– Zugriffe auf das Stoppschild dürfen nicht nur gespeichert und zur Strafverfolgung eingesetzt werden, diese Daten können (und werden) auch in Echtzeit weitergeleitet an das BKA oder andere Strafverfolgungsbehörden.

Durch die strafrechtliche Ermittlungen kann dann geklärt werden, ob und wer sich strafbar gemacht hat, wenn eine gesperrte Webadresse angesurft wird. Wie bei jeder Straftat genügt zwar für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde. Dieser Verdacht ist dann jedoch weiter abzuklären, insbesondere dahingehend, von wem die Straftat begangen worden ist und ob diese Person vorsätzlich gehandelt hat. Das heißt dann auch, dass sich nicht strafbar macht, wer unbeabsichtigt auf eine Seite mit kinderpornografischem Inhalt gestoßen ist.

Wir halten also fest:
– Die Beweislast wird durch den Aufruf des Stoppschildes umgedreht. Der Verdacht besteht, die Schuld ist quasi bestätigt (sonst dürften die Daten ja gar nicht erhoben und weitergeleitet werden) und jetzt muss der Bürger seine Unschuld beweisen.
– Dazu notwendige Anhörungen, Durchsuchungen, etc. sind nicht ausgeschlossen.

Sehe ich das, mal ganz nüchtern betrachtet, richtig?

Dennoch gilt auch hier der Grundsatz, dass Unwissenheit in der Regel nicht vor Strafe schützt. Die Strafbarkeit des Verhaltens ist in § 184 b StGB geregelt. Sofern sich die Unwissenheit auf die Strafbarkeit des Verhaltens bezieht (Verbotsirrtum), schützt sie den Täter nur, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte.

Wir halten also fest:
– Die Politik geht davon aus, dass das Stoppschild nur mit Vorsatz aufgerufen werden kann (weil Kinderpornografische Inhalte aufgerufen werden sollten).

– Wer nicht weiß, dass solches Material illegal ist hat trotzdem mit einer Strafe zu rechnen. Dies ist übrigens ganz normal und im GG verankert (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – das lernten wir schon in der Schule). Das ist nicht neu und bedarf keiner neuen Gesetze.

– Nun ist es aber, nach eigener Argumentation der Politiker wie v.d.Leyen und Guttenbarg, so, dass man ja angeblich mit wenigen Klicks auch rein Zufällig auf solchen Landen kann. Diese Aussage ist zwar sehr pauschalisiert aber im Kern nicht falsch – es bedarf für so ein Versehen aber schon einiger Zufälle oder bewusster Täuschung im Vorfeld.
Nun, wenn aber so ein Aufruf unbeabsichtigt passieren kann – Warum wird dann dem Aufrufer pauschal der Vorsatz unterstellt (siehe oben: Datenspeicherung, Weiterleitung der Daten, etc.)?

Im Übrigen befugt der Gesetzesentwurf das BKA im neuen § 8a Telemediengesetz nur zur Listung von Zieladressen, die Kinderpornografie nach § 184 b StGB enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen. Darüber hinaus dürfen keine Zieladressen gelistet werden.

Mir ist der Gesetzentwurf bekannt und ich habe ihn aufmerksam gelesen. Es stimmt, dass JETZT NOCH eindeutig auf Kinderpornografie verwiesen wird.

Sie haben aber sicher die Diskussionen, Reden und Interviews verschiedener Politiker in letzter Zeit verfolgen können. Nach diesen Aussagen ist meiner Meinung nach eindeutig, dass:

– Im ersten Schritt diese Maßnahmen gegen Kinderpornografie eingesetzt werden sollen. Meiner Meinung nach werden die Opfer dieses Verbrechens selbst missbraucht um neue Strukturen der Kontrolle einzuführen

– Weitere Anwärter stehen schon vor der Tür. Zypris selbst schließt nicht mehr aus, dass diese Mechanismen dann ausgeweitet werden um gegen Urheberrechtsverstöße vorzugehen und diese zu blockieren. Ihnen ist hoffentlich klar welche drastische Ausweitung so ein Schritt bedeuten würde?

– Der nächste Schritt wäre dann vielleicht ein blockieren von (nicht stattlichem) Glücksspiel wie es in der jüngeren Vergangenheit schon vorgeschlagen wurde.

Ich sehe in der geplanten Maßnahme nur den ersten Schritt in eine drastische Einschränkung unserer Rechte auf informelle Selbstbestimmung.

Niemand hat etwas dagegen die Kinderporno-Seiten strafrechtlich zu verfolgen – aber dafür gibt es bereits Gesetze. Wir benötigen dafür keine neuen. Eine Mail an “abuse@” sollte in über 90% der Fälle genügen – Oder die Antragstellen sollen erst einmal schlüssig nachweisen, dass all die Server in einem Land stehen, in dem dieses Verbrechen legal ist oder die Hoster nicht reagieren!

Erkennen Sie nicht, dass dieses geplante Gesetz drastische Einschränkungen der Grundrechte ermöglicht? Es kann ja nicht einmal geprüft werden, ob die Einschränkung “nur Kinderpornografie” überhaupt eingehalten wird.
Es gibt keine Regelungen, ob und wie die gesperrten Seiten wieder von der Liste kommen können – Ein Versehen ist lt. Gesetzentwurf überhaupt nicht vorgesehen.

Und all das soll man jetzt einführen? Mit allen Konsequenzen? Und das, obwohl dieses Gesetz nicht einem Opfer hilft?

Glauben Sie den wirklich, dass Menschen, die so etwas (KiPo) zufällig zu sehen bekommen selbst zu Gewaltverbrechern werden und dass man sie deshalb dafür schützen muss? Und dass alles, während die “Szene” quasi ungehindert weiter macht und das Material direkt per E-Mail oder Briefpost austauscht – wie es Ermittler und Experten ja schon bestätigt haben?

Ist es das Wert?
70.000 Bürger sagen: Nein. Und es werden ständig mehr. Und das sind nur die Bürger, die von der ePetition erfahren haben, Internet haben und die sich trauen ihren Namen öffentlich zu nennen – auch auf die Gefahr hin als Pädophil verurteilt zu werden (siehe Aussagen von v.d.Leyen und Guttenberg die diesen Menschen mangelndes Wertegefühl und mehr unterstellen).

Ich hoffe ernsthaft, dass das Thema nicht an den begründeten Bedenken der Bevölkerung vorbei entschieden wird, nur um im Wahlkampf nicht das Gesicht zu verlieren.

Im Gegenteil: Ich behaupte, dass CDU/SPD gewaltige Pluspunkte sammeln können, wenn sie öffentlich eingestehen würden, dass der Gesetzentwurf nicht die Lösung des Problems darstellt und dass man über Alternativen ernsthaft diskutieren möchte.

Ein mehr als besorgter Bürger

Boris Nienke

Weitere Nachfrage an Hr. Dr. Faust geschickt
Ich habe inzwischen eine weitere E-Mail an den Abgeordneten geschickt:

Über eine Antwort auf meine oben in Ihre Antwort eingestreuten Feststellungen und Fragen würde ich mich auch noch freuen.

Ich möchte Ihnen außerdem diesen Link ans Herz legen:
http://blog.odem.org/2009/05/quellenanalyse.html

Die Zusammenfassungen stehen jeweils in einem grauen Kasten. Der lange Text analysiert die Grundlagen, die Aussagen und die Quellen und kommt zu dem Schluss, dass so einiges nicht stimmt – Entweder soll etwas anderes gesperrt werden (mehr als die bestialischen Kindesmissbräuche für die es ganz offensichtlich keinen wirklichen kommerziellen Markt gibt) oder aber die Zahlen stimmen vorne und hinten nicht. Abgesehen davon, dass man Anbieter von solchem Material schon jetzt problemlos vom Netz bekommt.

Ich muss fragen, wie Sie (bzw. Hr. Dr. Hans Georg Faust selbst) zu dieser Sache steht und ob er die Quellenanalyse als korrekt oder falsch ansieht. Wenn er sie als falsch betrachtet bitte ich hiermit um konkrete Belege und Angaben der Quellen auf die sich die Argumentationen PRO Sperre stützen.

Vielen Dank

Boris Nienke

Inzwischen wurden meine Nachfragen “beantwortet” Vorweg: stur, ignorant, Textbaustein, nicht auf die Fragen eingegangen.

3 Kommentare zu “Antwort auf meinen Brief an meine Abgeordneten

  1. Du hast so recht Boris. Du bist nicht allein mit deinem dicken Hals.
    Mach bloß weiter für uns und schreib das gefundene zusammen. Das machst Du spitze.

    Mein Abgeordneter Herr Schaaf hat sich bei mir noch nicht gemeldet. Bin mal gespannt ob und was der zu sagen hat.
    Ich will kein leeres “Bla bla” von denen hören, und auch nicht von einem Referenten, ich will hören welche Stellung so jemand bezieht und ob er sein Rückgrat schon gegen Pudding getauscht hat.

  2. Pingback: Gegen Wahnsinn der geplanten Internetsperre | goox Kolumne

  3. Pingback: Artikel und Kommentare – Montag, 11.05.2009 « Wir sind das Volk

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